Privatkredite

Konditionen für Ihren Privatkredit

AS Finanz sorgt für Transparenz — alle Konditionen auf einen Blick.

Untenstehend finden Sie sämtliche relevanten Angaben zu unseren Privatkrediten: die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vergabe und die kreditbezogenen Eckdaten. Haben Sie weitere Fragen, kontaktieren Sie uns oder schauen Sie in den häufigen Fragen nach.

Alle Konditionen im Überblick

Anforderungen zur Vergabe

Stand Juli 2026
Mindestalter18 Jahre
HöchstalterDer Kredit muss bis zum 70. Altersjahr vollständig abbezahlt sein.
MindesteinkommenCHF 3'000 netto pro Monat
AusweisSchweizer Pass oder ID, Aufenthaltsbewilligung B oder C, Grenzgängerausweis G
Arbeits- und EinkommensverhältnisFestangestellt, temporär, selbstständig erwerbend oder AHV-/IV-Rentner (ohne Ergänzungsleistungen)
Betreibungen / Pfändungen / VerlustscheineEs dürfen keine offenen Betreibungen, Pfändungen oder Verlustscheine eingetragen sein.

Kreditbezogene Informationen

Stand Juli 2026
KreditbetragCHF 3'000 – 450'000
Laufzeit6 – 84 Monate
Effektiver Jahreszinsab 4.9 %, maximal 9.95 %
VermittlungsgebührenKeine
VerwaltungsgebührenKeine
Notwendige UnterlagenAusweiskopie + Lohnabrechnungen — alles Weitere individuell
Wartezeit bis zum Kreditentscheidi.d.R. 24 Stunden
Gesetzliche WiderrufsfristBis CHF 80'000: 14 Tage — über CHF 80'000 keine gesetzliche Widerrufsfrist, je nach Bank
AuszahlungÜberweisung auf Ihr Schweizer Bank- oder Postkonto

Häufige Fragen

Rund um diese Seite.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Privatkredit?
Sie sind zwischen 18 und 69 Jahre alt, verdienen mindestens CHF 3'000 netto pro Monat, besitzen einen Schweizer Pass, eine Aufenthaltsbewilligung B (mindestens 12 Monate in der Schweiz), C oder einen Grenzgängerausweis G und haben keine offenen Betreibungen, Pfändungen oder Verlustscheine. Auch AHV- und IV-Rentner:innen können anfragen. Gesetzlicher Hinweis (Art. 3 UWG): Die Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung führt.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
In der Regel eine Kopie Ihres gültigen Ausweises (ID oder Pass, bei ausländischen Staatsangehörigen der Ausländerausweis) und die letzten ein bis drei Lohnabrechnungen — alle Seiten. Weitere Unterlagen sind individuell: Während des Antragsprozesses werden die Details aufgenommen und Sie erhalten eine personalisierte Checkliste.
Erhalte ich einen Kredit mit Aufenthaltsbewilligung B?
Ja, sofern Sie mindestens 12 Monate (bei einigen Banken 24 Monate) in der Schweiz wohnen und ein regelmässiges Einkommen nachweisen können. Die B-Bewilligung allein ist kein Ablehnungsgrund — entscheidend sind Aufenthaltsdauer und Anstellungsverhältnis.
Fallen Gebühren für die Kreditvermittlung an?
Nein. Gesetzlich ist geregelt, dass Sie als Kundin oder Kunde nie Gebühren für die Kreditvermittlung bezahlen — egal ob über uns oder eine andere Vermittlerin. Sämtliche Kosten sind über den effektiven Jahreszins gedeckt. Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos; wir werden im Erfolgsfall von der kreditgebenden Bank entschädigt.

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