AS Finanz GmbH ist ein geprüfter und zertifizierter Schweizer Anbieter mit der kantonalen Lizenz zur Kreditvermittlung.
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Privatkredite

Häufig gestellte Fragen - und die Antworten.

Nein. Ihren Privatkredit beantragen Sie bei uns gratis und unverbindlich: wir erheben keine Bearbeitungsgebühren oder Ähnliches.
Einen Privatkredit beantragen können alle Inhaber eines Schweizer Passes oder eines Ausländerausweises der Kategorien B, C, L und G (Grenzgänger), sowie AHV- und IV-Rentner. Sie müssen mindestens 18 Jahre und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein. Gesetzlicher Hinweis gemäss Art. 3 UWG: Die Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung führt.
Sie müssen mindestens 2’500 Franken (netto) verdienen, damit Ihnen die Bank einen Privatkredit gewähren kann.
Das Angebot für Privatkredite in der Schweiz ist vielfältig und teilweise sehr unübersichtlich. Es zu überblicken, zweifelhafte Anbieter auszusortieren und mit wenig Aufwand die bestmöglichen Konditionen zu erreichen, ist für den Einzelkunden fast unmöglich. Dafür sind wir da. Wir analysieren Ihren persönlichen Bedarf und offerieren Ihnen die optimale Lösung, die Sie langfristig zufriedenstellt. Und das kostenlos.
Zur Bearbeitung Ihres Kreditantrags benötigen wir Ihr vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine Ausweiskopie (ID, Schweizer Pass oder Ausländerausweis) sowie bei Festlohn die aktuellste Lohnabrechnung und bei Stundenlohn die letzten drei Lohnabrechnungen. Sollte die Bank zu einem späteren Zeitpunkt weitere Dokumente verlangen, werden wir Sie kontaktieren.
Wir vermitteln Privatkredite ab CHF 3’000 bis CHF 250’000.
Die Zinsen für Privatkredite in der Schweiz beginnen bei rund 7.9%. Der genaue Zinssatz wird nach Bearbeitung Ihres Antrages durch die Bank festgelegt und erfolgt aufgrund der persönlichen Gegebenheiten und allenfalls anhand von früheren oder bestehenden Verträgen. Selbstverständlich warten wir ab, bis von allen Banken Zinsofferten vorliegen und unterbreiten Ihnen dann das günstigste Angebot.
Ja. Privatpersonen können Ihre Schuldzinsen von der Einkommenssteuer in der Schweiz absetzen. Die Zinsbescheinigung wird Ihnen einmal jährlich direkt von der Bank zugeschickt.
Wenn Ihr Kreditantrag vollständig bei uns eingegangen ist, erreicht Sie der Kreditentscheid innert 24 Stunden. Bei einem positiven Finanzierungsentscheid lassen wir Ihnen einen Kreditvertrag zukommen. Wenn Sie diesen unterschrieben an uns zurück senden, erhalten Sie den vereinbarten Betrag nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von 14 Arbeitstagen.
Sie können Ihren bisherigen Kredit durch tiefere Zinsen ablösen oder aufstocken – sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten.
Ja, das können Sie. Sie müssen dazu lediglich diese Bedingungen erfüllen:
Wenn Sie laufende Betreibungen, Pfändungen oder Verlustscheine haben, kann Ihnen kein Kredit gewährt werden. Sie müssen die offenen Betreibungen/Pfängungen schnellstmöglich bezahlen und durch den Gläubiger aus dem Betreibungsregister löschen lassen. Dann erst können Sie einen Kredit beantragen.
ZEK bedeutet „Zentralstelle für Kreditinformationen“. Dort werden Informationen zu Privatkrediten, Kreditkarten und Leasingverträgen hinterlegt. Wenn Sie zum Beispiel bei einem laufenden Kredit Ihre Monatsraten nicht regelmässig einzahlen, erhalten Sie einen negativen ZEK-Code, der Sie an einer späteren Kreditaufnahme hindert.
Nein. Sie müssen niemanden darüber zu informieren, weshalb Sie einen Kredit beantragen und wofür Sie das Geld verwenden möchten.
Ja. Wir bearbeiten Ihren Kreditantrag absolut diskret und vertraulich und unterliegen genauso wie die Kreditbanken dem Bankgeheimnis und Datenschutzgesetz.
Nein. Ihren Privatkredit beantragen Sie bei uns gratis und unverbindlich: wir erheben keine Bearbeitungsgebühren oder Ähnliches.
Einen Privatkredit beantragen können alle Inhaber eines Schweizer Passes oder eines Ausländerausweises der Kategorien B, C, L und G (Grenzgänger), sowie AHV- und IV-Rentner. Sie müssen mindestens 18 Jahre und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein. Gesetzlicher Hinweis gemäss Art. 3 UWG: Die Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung führt.
Sie müssen mindestens 2’500 Franken (netto) verdienen, damit Ihnen die Bank einen Privatkredit gewähren kann.
Das Angebot für Privatkredite in der Schweiz ist vielfältig und teilweise sehr unübersichtlich. Es zu überblicken, zweifelhafte Anbieter auszusortieren und mit wenig Aufwand die bestmöglichen Konditionen zu erreichen, ist für den Einzelkunden fast unmöglich. Dafür sind wir da. Wir analysieren Ihren persönlichen Bedarf und offerieren Ihnen die optimale Lösung, die Sie langfristig zufriedenstellt. Und das kostenlos.
Zur Bearbeitung Ihres Kreditantrags benötigen wir Ihr vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine Ausweiskopie (ID, Schweizer Pass oder Ausländerausweis) sowie bei Festlohn die aktuellste Lohnabrechnung und bei Stundenlohn die letzten drei Lohnabrechnungen. Sollte die Bank zu einem späteren Zeitpunkt weitere Dokumente verlangen, werden wir Sie kontaktieren.
Wir vermitteln Privatkredite ab CHF 3’000 bis CHF 250’000.
Die Zinsen für Privatkredite in der Schweiz beginnen bei rund 7.9%. Der genaue Zinssatz wird nach Bearbeitung Ihres Antrages durch die Bank festgelegt und erfolgt aufgrund der persönlichen Gegebenheiten und allenfalls anhand von früheren oder bestehenden Verträgen. Selbstverständlich warten wir ab, bis von allen Banken Zinsofferten vorliegen und unterbreiten Ihnen dann das günstigste Angebot.
Ja. Privatpersonen können Ihre Schuldzinsen von der Einkommenssteuer in der Schweiz absetzen. Die Zinsbescheinigung wird Ihnen einmal jährlich direkt von der Bank zugeschickt.
Wenn Ihr Kreditantrag vollständig bei uns eingegangen ist, erreicht Sie der Kreditentscheid innert 24 Stunden. Bei einem positiven Finanzierungsentscheid lassen wir Ihnen einen Kreditvertrag zukommen. Wenn Sie diesen unterschrieben an uns zurück senden, erhalten Sie den vereinbarten Betrag nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von 14 Arbeitstagen.
Sie können Ihren bisherigen Kredit durch tiefere Zinsen ablösen oder aufstocken – sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten.
Ja, das können Sie. Sie müssen dazu lediglich diese Bedingungen erfüllen:
Wenn Sie laufende Betreibungen, Pfändungen oder Verlustscheine haben, kann Ihnen kein Kredit gewährt werden. Sie müssen die offenen Betreibungen/Pfängungen schnellstmöglich bezahlen und durch den Gläubiger aus dem Betreibungsregister löschen lassen. Dann erst können Sie einen Kredit beantragen.
ZEK bedeutet „Zentralstelle für Kreditinformationen“. Dort werden Informationen zu Privatkrediten, Kreditkarten und Leasingverträgen hinterlegt. Wenn Sie zum Beispiel bei einem laufenden Kredit Ihre Monatsraten nicht regelmässig einzahlen, erhalten Sie einen negativen ZEK-Code, der Sie an einer späteren Kreditaufnahme hindert.
Nein. Sie müssen niemanden darüber zu informieren, weshalb Sie einen Kredit beantragen und wofür Sie das Geld verwenden möchten.
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