Ein Betreibungseintrag kann die Kreditvergabe erschweren, schliesst sie aber nicht zwingend aus. In der Schweiz prüft jeder Kreditgeber individuell, ob trotz Betreibung ein Kredit möglich ist. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und was Sie tun können.
Was ist eine Betreibung?
Eine Betreibung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Schuldeneintreibung in der Schweiz. Wenn ein Gläubiger seine Forderung nicht beglichen bekommt, kann er beim Betreibungsamt eine Betreibung einleiten. Der Eintrag wird im Betreibungsregister gespeichert und ist für Dritte (z.B. Kreditgeber) einsehbar.
Auswirkungen auf die Kreditvergabe
Ein Betreibungseintrag signalisiert dem Kreditgeber ein erhöhtes Risiko. Die meisten Banken und Kreditinstitute prüfen das Betreibungsregister im Rahmen der Bonitätsprüfung. Ein Eintrag führt nicht automatisch zur Ablehnung, wird aber als negativer Faktor gewertet. Entscheidend ist, ob die Betreibung bezahlt wurde und wie lange sie zurückliegt.
Wann ist ein Kredit trotzdem möglich?
Ein Kredit trotz Betreibung kann möglich sein, wenn die Betreibung vollständig bezahlt wurde, sie länger als 3-5 Jahre zurückliegt, Ihr aktuelles Einkommen stabil und ausreichend ist und Sie keine offenen Betreibungen haben. Jeder Fall wird individuell geprüft.
Was können Sie tun?
Bezahlen Sie offene Betreibungen und lassen Sie die Betreibungen löschen. Die Betreibung ist stets eine Momentaufnahme. Fordern Sie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug an. Stellen Sie sicher, dass Firmen wie CRIF darüber informieren, dass Sie keine Betreibungen mehr im Register haben. Oft werden Betreibungen durch Drittanbieter bestellt, die jeweils eine Kopie samt Informationen in ihren Datenbanken ablegen. Wird diese Datenbank dann nicht mit den positiven Ereignissen aktualisiert, bleiben Sie dort als schlechter Zahler vermerkt.