Der ZEK-Eintrag ist der wichtigste Datensatz, den eine Bank über Sie sieht, wenn Sie in der Schweiz einen Kredit beantragen. Die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) speichert laufende Verträge, Ablehnungen und Ihr Zahlungsverhalten – und bestimmt damit massgeblich, ob Ihr Kreditantrag bewilligt oder abgelehnt wird. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was genau gespeichert wird, wie lange Einträge bestehen bleiben und was der Unterschied zwischen ZEK und IKO ist.
Was ist die ZEK?
Die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) ist ein privatrechtlicher Verein mit Sitz in Zürich. Ihre Mitglieder – Banken, Leasinggesellschaften und Kreditkartenunternehmen – melden freiwillig Daten über Konsumkredite, Leasingverträge, Kreditkarten und Kontokorrentkredite. Die ZEK wurde geschaffen, um Kreditgeber vor Überschuldungssituationen zu warnen und Mehrfachverschuldungen frühzeitig zu erkennen.
Wichtig: Die ZEK ist nicht dasselbe wie die IKO – obwohl in der Praxis fast alle vom „ZEK-Eintrag" sprechen, wenn sie eigentlich die gesetzlich vorgeschriebene IKO-Meldung meinen. Mehr dazu im Abschnitt „ZEK und IKO – der Unterschied".
Was wird in der ZEK gespeichert?
Die ZEK speichert deutlich mehr als nur Kreditverträge. Folgende Vertragsarten werden erfasst:
- Bardarlehen: Privatkredit, Autokredit, Renovationskredit
- Festkredit: Kredite mit fester Laufzeit ohne Ratenzahlung
- Leasing- und Mietverträge: Autoleasing, Geräteleasing
- Teilzahlungskredite: Ratenkäufe im Handel
- Kontokorrentkredite: Überziehungslimiten auf Bankkonten
- Kreditkartenengagements: Kartenlimiten und Saldostände
- Überziehungskredite: Kontoüberziehungen
- Kreditgesuche: Offene und abgelehnte Anträge
- Amtsinformationen: Konkurse, Nachlassverfahren, Handlungsunfähigkeit
Zusätzlich speichert die ZEK zu jedem Vertrag ein sogenanntes Kennzeichen, das angibt, ob es sich um einen Vertrag eines anderen Instituts (Code 0), einen eigenen Vertrag der eigenen Filiale (Code 1) oder einen eigenen Vertrag einer anderen Filiale (Code 2) handelt. So weiss der Kreditgeber sofort, ob er selbst bereits eine Beziehung zum Kunden hat.
Die ZEK-Bonitätscodes im Detail
Jeder Vertrag in der ZEK enthält einen Bonitätscode, der das Zahlungsverhalten des Kunden beschreibt. Dieser Code ist entscheidend für Ihren nächsten Kreditantrag:
- Code 0: Keine Angabe bzw. gute Bonität – Neutral
- Code 1: Saldo mit neuem Darlehen verrechnet (Umschuldung) – Positiv
- Code 2: Regelmässige Abzahlung – Positiv
- Code 3: Schleppende Abzahlung – Negativ
- Code 4: Sondermassnahmen / Zahlungsverzug gemäss KKG – Negativ
- Code 5: Teil- oder Totalverlust (Verlustschein) – Negativ
- Code 6: Rechtliche Unklarheiten – Negativ
- Code 21: Kündigung eines Leasingvertrags – Negativ
Die Codes 0, 1 und 2 sind unproblematisch – sie zeigen, dass ein Kredit ordnungsgemäss bedient wurde. Ab Code 3 wird es kritisch: Eine schleppende Abzahlung signalisiert der nächsten Bank, dass es Zahlungsprobleme gab. Die Codes 4 und 5 (Sondermassnahmen und Verlust) sind in der Regel ein K.O.-Kriterium für neue Kreditanträge.
Wie lange bleiben ZEK-Einträge gespeichert?
Die Aufbewahrungsfristen hängen vom Vertragstyp und dem Bonitätscode ab:
- Laufender Vertrag: Während der gesamten Vertragsdauer
- Abgemeldeter Vertrag mit positivem Abschluss (Code 0, 1, 2): 3 Jahre nach Abmeldung
- Abgemeldeter Vertrag mit Teil-/Totalverlust (Code 5): 5 Jahre nach Abmeldung
- Abgemeldeter Vertrag mit rechtlichen Unklarheiten (Code 6): 5 Jahre nach Abmeldung
- Abgelehntes Kreditgesuch: 2 Jahre
- Offenes Kreditgesuch: Bis zum Gültig-bis-Datum (3–12 Monate)
Das bedeutet konkret: Selbst wenn Sie einen Kredit vollständig und pünktlich zurückgezahlt haben, bleibt dieser Eintrag noch 3 Jahre in der ZEK sichtbar – allerdings mit einem positiven Bonitätscode. Ein Verlustschein hingegen belastet Ihr Profil volle 5 Jahre.
ZEK und IKO – der Unterschied
In der Schweiz redet jeder von der „ZEK-Abfrage" – aber die wenigsten wissen, dass es eigentlich zwei getrennte Systeme gibt:
- Rechtsgrundlage: ZEK = privatrechtlicher Verein (freiwillig); IKO = gesetzlich vorgeschrieben (KKG Art. 25–27)
- Umfang: ZEK = alle Kreditarten inkl. Karten, Kontokorrent, Kredite über CHF 80'000; IKO = nur KKG-Konsumkredite (CHF 500–80'000, Laufzeit >3 Monate)
- Aufbewahrung nach positiver Rückzahlung: ZEK = 3 Jahre; IKO = 14 Tage
- Aufbewahrung nach Negativereignis: ZEK = 5 Jahre; IKO = 14 Tage
- Ablehnungen gespeichert: ZEK = Ja, 2 Jahre; IKO = Nein
Die IKO (Informationsstelle für Konsumkredit) ist die gesetzliche Pflicht: Jeder Kreditgeber muss bei KKG-unterstellten Konsumkrediten eine IKO-Meldung absetzen und vor einer Kreditvergabe die IKO abfragen. Die ZEK ist dagegen ein freiwilliger Verein, der deutlich breiter und länger speichert.
Der Grund, warum trotzdem alle „ZEK" sagen: Beide Systeme werden von der gleichen Geschäftsstelle in Zürich betrieben und laufen technisch über die gleiche Schnittstelle. In der Banksoftware wird lediglich ein einziger Parameter umgestellt – und schon wird die Anfrage für ZEK allein oder für ZEK und IKO gemeinsam ausgeführt.
Für Sie als Konsument ist der Unterschied vor allem bei der Aufbewahrung relevant: Bei der IKO sind Ihre Daten 14 Tage nach Vertragsende gelöscht. Bei der ZEK bleiben sie noch 3 Jahre sichtbar – und genau diese Daten sieht die nächste Bank.
Was passiert bei einer ZEK-Abfrage?
Wenn Sie einen Kreditantrag stellen, passiert Folgendes:
- Kreditgesuch erfassen: Die Bank meldet Ihr Kreditgesuch bei der ZEK an. Ab diesem Moment ist für andere Institute sichtbar, dass Sie einen Kredit beantragt haben.
- Datenabgleich: Die ZEK liefert der Bank alle zu Ihnen gespeicherten Informationen zurück – laufende Verträge, frühere Verträge, Ablehnungen, Bonitätscodes und offene Kreditgesuche anderer Institute.
- Bewilligung oder Ablehnung: Basierend auf diesen Daten (und der Budgetberechnung) entscheidet die Bank über Ihren Antrag.
- Vertragsmeldung oder Ablehnungsmeldung: Nach dem Entscheid meldet die Bank entweder den neuen Vertrag oder die Ablehnung an die ZEK.
Automatische Rückmeldungen (ARM)
Ein besonders wichtiges ZEK-Feature: Wenn Sie bei einer Bank einen laufenden Kredit haben und bei einer anderen Bank ein neues Kreditgesuch stellen, erhält Ihre bestehende Bank automatisch eine Warnmeldung. Diese sogenannten ARMs (Automatische Rückmeldungen) informieren den bestehenden Kreditgeber über neue Aktivitäten seines Kunden.
Das hat eine weitreichende Konsequenz: Wenn Sie bei mehreren Banken gleichzeitig Kreditanträge stellen, sehen alle beteiligten Institute die offenen Gesuche der anderen. In der Schweizer Kreditbranche wird dies als Warnsignal gewertet – der Kunde wird als „verzweifelt" eingestuft. Das Ergebnis: Ablehnung bei allen Banken.
Tipp: Stellen Sie nie bei mehreren Banken gleichzeitig einen Kreditantrag. Nutzen Sie stattdessen einen Kreditvermittler, der gezielt eine passende Bank auswählt und nur eine einzige Anfrage stellt.
Die Ablehnungscodes der ZEK
Wird Ihr Kreditgesuch abgelehnt, wird ein Ablehnungscode in der ZEK erfasst. Die häufigsten Codes:
- Code 7: Verschuldungsgrad zu hoch
- Code 9: Angaben des Kunden zweifelhaft
- Code 10: Kunde verzichtet auf den Kredit
- Code 13: Gewünschter Kreditrahmen zu hoch
- Code 14: Ablehnung aus rechtlichen Gründen
- Code 99: Ablehnung ohne Angabe von Gründen
Der Code 99 – „Ablehnung ohne Begründung" – ist in der Praxis der häufigste. Banken sind nicht verpflichtet, den genauen Grund zu nennen. Für den Kunden ist das frustrierend, da er nicht weiss, woran es gescheitert ist.
ZEK-Selbstauskunft anfordern
Jede Person hat gemäss Datenschutzgesetz das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft bei der ZEK anzufordern. Die Anfrage erfolgt schriftlich an die ZEK-Geschäftsstelle in Zürich. Sie erhalten dann eine Übersicht aller zu Ihnen gespeicherten Daten – laufende Verträge, abgeschlossene Verträge, Ablehnungen und Bonitätscodes.
Es empfiehlt sich, die eigenen ZEK-Daten vor einem Kreditantrag zu prüfen. Fehlerhafte Einträge können Sie über den meldenden Kreditgeber korrigieren lassen. Die ZEK selbst kann Einträge nicht eigenständig ändern – das muss immer über das Institut erfolgen, das die Meldung ursprünglich abgesetzt hat.