In der Schweiz können Sie jeden Konsumkredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen – ganz oder teilweise. Der Kreditgeber darf Ihnen dafür keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Das ist im Konsumkreditgesetz (KKG Art. 17) verankert und gilt für alle KKG-unterstellten Kredite zwischen CHF 500 und CHF 80'000.
Was Sie bei der vorzeitigen Rückzahlung sparen
Bei einer vorzeitigen Rückzahlung entfallen sämtliche Zinsen für die verbleibende Restlaufzeit. Sie zahlen nur den offenen Saldo zuzüglich der bis zum Rückzahlungstag aufgelaufenen Zinsen.
Beispiel: Bei einem Kredit über CHF 30'000, 7.9% Zins und 60 Monaten Laufzeit beträgt die Gesamtzinsbelastung über die volle Laufzeit rund CHF 6'500. Zahlen Sie nach 24 Monaten den Restsaldo vollständig zurück, sparen Sie rund CHF 3'000 an Zinsen.
Ablauf in der Praxis
- Kontaktieren Sie Ihren Kreditgeber und verlangen Sie eine Schlussabrechnung per gewünschtem Rückzahlungsdatum.
- Der Kreditgeber berechnet den offenen Restsaldo inklusive Zinsen bis zum Stichtag.
- Überweisen Sie den genannten Betrag.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der vollständigen Tilgung.
- Der Kreditgeber meldet die Vertragsbeendigung an die ZEK – mit dem Bonitätscode 2 (regelmässige Abzahlung) oder Code 1 (Saldo mit neuem Darlehen verrechnet, bei Umschuldung).
Vollständig oder teilweise?
Beides ist erlaubt. Bei einer Teilrückzahlung haben Sie zwei Optionen (je nach Bank): Die monatliche Rate bleibt gleich und die Laufzeit verkürzt sich, oder die Laufzeit bleibt gleich und die Monatsrate sinkt. Klären Sie vorab mit Ihrem Kreditgeber, welche Variante angeboten wird.
Wann eine vorzeitige Rückzahlung besonders sinnvoll ist
- Sie haben Geld erhalten (Erbschaft, Bonus, Nachzahlung) und wollen Zinsen sparen.
- Sie planen eine Umschuldung: Den bestehenden Kredit ablösen und durch einen neuen mit tieferem Zinssatz ersetzen. Da keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, profitieren Sie sofort vom Zinsvorteil.
- Ihr bestehender Kredit belastet Ihr Budget bei einem neuen Kreditantrag: Die Bank rechnet den offenen Saldo durch 36 Monate. Nach Ablösung fällt diese Belastung weg.