Die Kreditfähigkeit bestimmt, ob und wie viel Kredit Sie erhalten können. Schweizer Banken sind gemäss Konsumkreditgesetz (KKG Art. 28–31) verpflichtet, vor jeder Kreditvergabe eine Kreditfähigkeitsprüfung durchzuführen. Die Berechnung basiert auf Ihrem Einkommen, Ihren Ausgaben und der sogenannten pfändbaren Quote.
Die Berechnung Schritt für Schritt
Die meisten Schweizer Banken nutzen für die Kreditfähigkeitsprüfung ein standardisiertes System (KREMO). Die Berechnung folgt diesem Ablauf:
Schritt 1: Nettolohn ermitteln
Ihr Bruttolohn wird auf Monatsbasis umgerechnet. Bei einem 13. Monatslohn wird der Jahreslohn durch 12 geteilt (×13/12). Davon werden alle Abzüge gemäss Lohnabrechnung abgezogen. Bei Quellensteuerpflichtigen wird die kantonale Quellensteuertabelle im Wohnkanton angewendet, was normalerweise bereits auf der Lohnabrechnung ersichtlich, respektive abgezogen ist.
Wichtig: Nicht alles zählt als Einkommen. Fixe Spesen werden je nach Bank gar nicht oder nur zur Hälfte angerechnet. Bei Stundenlohn rechnen Banken mit maximal 190 Stunden pro Monat, auch wenn regelmässig mehr gearbeitet wird. Kinderzulagen werden erst nach der Lohnberechnung ×13/12 separat addiert, da sie nur 12-mal bezahlt werden.
Schritt 2: Ausgaben abziehen
Vom Nettolohn werden folgende Positionen abgezogen:
- Miete oder Hypothek – inkl. Nebenkosten und Amortisation
- Grundbetrag (Existenzminimum) – abhängig von Zivilstand und Kanton
- Kinderkosten – pro Kind, abhängig vom Alter
- Steuern – kantonale Quellensteuertabelle
- Krankenkasse – System-Pauschale oder effektive Prämie
- Arbeitsweg & auswärtige Verpflegung – abhängig vom Institut
- Bestehende Kredite/Leasing – gemäss ZEK/IKO
- Alimente – falls zutreffend
Grundbeträge nach Zivilstand
- Alleinstehend: CHF 1'200 (kantonal leicht abweichend)
- Ehepaar / eingetragene Partnerschaft: CHF 1'700 (Kt. SZ: CHF 2'000)
- Pro Kind bis 12 Jahre: CHF 400
- Pro Kind über 12 Jahre: CHF 600 (Kt. SZ: CHF 400)
Schritt 3: Pfändbare Quote berechnen
Nettolohn minus alle Ausgaben ergibt die pfändbare Quote. Das ist der Betrag, der Ihnen monatlich nach Abzug aller Lebenshaltungskosten und Verpflichtungen zur Verfügung steht.
Schritt 4: Maximaler Kreditbetrag
Die pfändbare Quote wird mit 36 multipliziert und der Zinsanteil abgezogen:
Pfändbare Quote × 36 − Zinsanteil = maximaler Kreditbetrag
Beispiel bei CHF 800 pfändbarer Quote und 8.9% Zins:
- CHF 800 × 36 = CHF 28'800
- Abzüglich Zinsanteil (ca. 12%): CHF 25'344 maximaler Kredit
Die 36-Monats-Regel gilt unabhängig von der gewählten Laufzeit – auch bei 84 Monaten Laufzeit muss der Kredit theoretisch in 36 Monaten rückzahlbar sein.
Was die meisten nicht wissen: Bestehende Kredite im Budget
Bestehende Kredite werden nicht mit der effektiven Monatsrate im Budget belastet, sondern mit dem offenen Saldo geteilt durch 36 Monate. Das ergibt oft eine deutlich höhere Belastung als die tatsächliche Rate.
Beispiel: CHF 48'000 Restschuld, 60 Monate Restlaufzeit, effektive Rate CHF 950. Im Budget steht aber: 48'000 ÷ 36 = CHF 1'333. Das sind CHF 383 mehr pro Monat, die Ihnen im Budget fehlen.
Bei Leasing hingegen wird die effektive Monatsrate angerechnet.
Das ist der häufigste Grund, warum eine Umschuldung Sinn macht: Nach Ablösung wird der neue Kredit mit der tatsächlichen Rate budgetiert.
Partner-Einkommen
Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften kann das Partner-Einkommen anteilmässig angerechnet werden. Die Formel basiert auf dem Einkommensverhältnis:
Partner-Anteil = Partner-Einkommen × (Partner-Einkommen ÷ Gesamt-Haushaltseinkommen)
Beispiel: Sie verdienen CHF 5'000, Ihr Partner CHF 3'000. Anrechnung: 3'000 × (3'000 ÷ 8'000) = CHF 1'125 zusätzlich zur pfändbaren Quote.
Bei unverheirateten Paaren ist keine gemeinsame Antragstellung möglich. Der Partner kann aber indirekt helfen, indem er seinen Anteil an Miete und Nebenkosten nachweisbar übernimmt – dann wird im Budget nur Ihr effektiver Mietanteil belastet.