Budget

Kreditzinsen von den Steuern abziehen: So funktioniert es

Redaktion AS Finanz·20. Januar 2026·4 Min. Lesezeit

In der Schweiz sind die Zinsen aus Konsumkrediten steuerlich absetzbar. Sie können die bezahlten Schuldzinsen in Ihrer Steuererklärung vom Einkommen abziehen – bei der direkten Bundessteuer ebenso wie bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Gleichzeitig reduziert die Restschuld Ihr steuerbares Vermögen.

Was genau ist absetzbar?

  • Absetzbar: Bezahlte Kreditzinsen (Zinsanteil der Rate)
  • Absetzbar: Zinsen aus Kreditkarten-Teilzahlung
  • Nicht absetzbar: Offene Schulden beim Vermögen
  • Nicht absetzbar: Offene Schulden beim Vermögen

Entscheidend: Nur der Zinsanteil Ihrer monatlichen Kreditrate ist absetzbar, nicht die gesamte Rate. Bei einer Monatsrate von CHF 500 kann der Zinsanteil je nach Restschuld und Zinssatz z.B. CHF 150 betragen – nur diese CHF 150 sind abzugsfähig.

Doppelter Steuervorteil

Ein Konsumkredit bringt zwei steuerliche Vorteile gleichzeitig:

  • Einkommensabzug: Die bezahlten Zinsen werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen.
  • Vermögensreduktion: Die Restschuld per 31. Dezember wird im Schuldenverzeichnis deklariert und reduziert Ihr steuerbares Vermögen. Bei einer Restschuld von CHF 40'000 zahlen Sie entsprechend weniger Vermögenssteuer.

Begrenzung des Schuldzinsenabzugs

Der Abzug von Schuldzinsen ist begrenzt auf die Höhe der steuerbaren Vermögenserträge plus CHF 50'000 (direkte Bundessteuer, Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG). Kantonal können andere Grenzen gelten. Für die meisten Privatpersonen mit einem Konsumkredit ist diese Grenze nicht relevant – die jährlichen Kreditzinsen liegen typischerweise weit darunter.

So deklarieren Sie korrekt

  • Zinsbestätigung anfordern: Ihr Kreditgeber stellt Ihnen jährlich eine Bestätigung über die im Kalenderjahr bezahlten Zinsen aus. Manche Banken versenden diese automatisch, bei anderen müssen Sie aktiv nachfragen.
  • Schuldzinsen eintragen: Tragen Sie den Betrag der bezahlten Zinsen in Ihrer Steuererklärung unter «Schuldzinsen» ein.
  • Restschuld deklarieren: Die Restschuld per 31. Dezember tragen Sie im Schuldenverzeichnis ein (Name des Gläubigers, Restbetrag).
  • Belege aufbewahren: Zinsbestätigung und Kreditvertrag für mindestens 10 Jahre aufbewahren.

Rechenbeispiel

Kredit: CHF 30'000, Zinssatz 7.9%, Laufzeit 48 Monate.

Im ersten vollen Kalenderjahr bezahlen Sie rund CHF 2'100 an Zinsen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% (Bund + Kanton + Gemeinde) ergibt das eine Steuerersparnis von ca. CHF 630. Zusätzlich reduziert die Restschuld (z.B. CHF 22'000 per 31.12.) Ihr steuerbares Vermögen.

Häufige Fragen

Kann ich die Kreditzinsen von den Steuern abziehen?
Ja. Bezahlte Schuldzinsen (der Zinsanteil Ihrer Rate) sind bei der Einkommenssteuer abzugsfähig. Zusätzlich reduziert die Restschuld per 31. Dezember Ihr steuerbares Vermögen. Fordern Sie bei Ihrer Bank die jährliche Zinsbestätigung an.
Muss ich den Kredit in der Steuererklärung angeben?
Ja. Die Restschuld muss im Schuldenverzeichnis deklariert werden. Im Gegenzug dürfen Sie die bezahlten Zinsen abziehen. Wer den Kredit nicht deklariert, verzichtet auf den Steuerabzug.
Bleiben die Zinsen auch nach einer Umschuldung steuerlich abzugsfähig?
Ja. Auch nach einer Umschuldung bleiben die Zinsen des neuen Kredits absetzbar. Für das Jahr der Umschuldung benötigen Sie allenfalls zwei Zinsbestätigungen — eine vom alten und eine vom neuen Kreditgeber.
Gilt die Abzugsmöglichkeit der Zinsen auch für Leasing?
Nein. Leasingraten gelten steuerrechtlich als Mietgebühren, nicht als Schuldzinsen. Sie können nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das geleaste Objekt bleibt Eigentum der Leasinggesellschaft — Sie haben per 31. Dezember weder eine Steuerschuld noch einen Vermögenswert zu deklarieren.
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